Ich habe 12 g Hasch im Zimmer meines Sohnes gefunden. Er weiss, das wir den Besitz von Cannabisprodukten untersagen und haben früher schon mit ihm darüber geredet. Es ist nicht der 1. Fall. Wir fanden auch schon Gras bei ihm. Wir suchen nicht sein Zimmer ab, sondern guckten nur bei Verdacht. So auch dieses Mal. Er ist fast 18. Er meint selber er sei süchtig. Eine Suchttherapie brach er bereits einmal ab. Nun meint er, daß er das Hasch wieder zurück haben will. Wie gehen wir vor? Rechtlich?
SafeZone.ch hat diese Frage beantwortet:
Es macht grossen Sinn, dass Sie sich sorgen und sich vielleicht auch ohnmächtig fühlen, wenn Ihr Sohn scheinbar nichts gegen sein Suchtverhalten tun will. Wahrscheinlich würden die meisten Eltern Ihren Wunsch verstehen, Ihrem Sohn durch Ihre Verbote und durch das Untersuchen seines Zimmers beim Aufhören zu unterstützen. Trotzdem raten wir Ihnen davon ab.
Verbote führen leider meist dazu, dass die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen sich nicht verstanden fühlen und einfach heimlich weiter ihr Ding durchziehen. Auch dass sein Zimmer in seiner Abwesenheit durchsucht wird, ist für ihn vermutlich ein Zeichen dafür, dass Sie ihm nicht vertrauen. Daraus könnte er folgern, dass er in Ihnen keine Gesprächspartner finden würde, die ihn und sein Kiffen verstehen; wenn er einmal das Bedürfnis hätte, über seine Probleme rund um das Kiffen zu sprechen.
Das heisst nicht, dass wir Ihnen empfehlen, einfach wegzuschauen, sondern mit ihm, wie mit einem Freund oder einer Freundin, das Gespräch zu suchen. Damit er merkt, dass Sie bereit sind, seine Gründe für sein Verhalten zu verstehen. Was vermutlich die Wahrscheinlichkeit erhöhen würde, dass er mit seinen Schwierigkeiten zu Ihnen kommt und sich von Ihnen unterstützen lässt. Was schon super ist, ist dass er Ihnen gegenüber bereits eingestehen kann, dass er ein Problem hat.
Weitere Tipps dazu und wie Sie das belastende Zusammenleben mit Ihrem kiffenden Sohn besser ertragen können, finden Sie vielleicht hier: https://www.suchtschweiz.ch/eltern/ Oder in einer Beratung mit einer Fachperson. Vor Ort, in einer ambulanten Beratungsstelle, oder hier, auf SafeZone, unter "Persönliche Online-Beratung starten".
SafeZone ist eine reine Suchtberatungsplattform. Für rechtliche Fragestellungen sind wir nicht geschult. Wir können Ihnen lediglich die allfällige Sorge nehmen, dass der Besitz von Cannabis einen Eintrag ins Vorstrafenregister nach sich ziehen könnte. In bestimmten Kantonen auch vor dem 18. Lebensjahr, und in der ganzen Schweiz ab der Volljährigkeit, gilt, dass erst der Besitz von über 10 g zu einer Ordnungsbusse von 100 Franken führt; sofern man beim Kiffen erwischt wird.
Wenn Ihre Frage damit nicht beantwortet sein sollte, empfehlen wir Ihnen, sich an die Polizei oder an eine Rechtsberatungsstelle zu wenden. Viele Angebote für kurze Rechtsauskünfte sind kostenlos.
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