Kann man sich bei Entgiftung in Einanderstraße Krankenhaus überweisen lassen wenn man nicht in der Stadt bleiben wilk
SafeZone.ch hat diese Frage beantwortet:
Diese Frage lässt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Das schweizerische Krankenversicherungsgesetz sieht im Grundsatz die freie Spitalwahl vor. Das heisst, man kann sich in vielen Spitälern in der Schweiz behandeln lassen, und die Kosten werden von der Grundversicherung übernommen. Bei Notfällen oder Spitalbehandlungen, die im eigenen Wohnkanton nicht angeboten werden, ist die Übernahme der vollen Kosten gesetzlich garantiert.
Wenn man jedoch aus persönlichen Gründen eine geplante Behandlung ausserhalb des Kantons wünscht und das gewählte Spital vom Wohnkanton nicht auf der Spitalliste geführt wird, sieht es ein bisschen anders aus. Für eine Behandlung im Spital zahlt nämlich nicht nur Ihre Krankenkasse, auch der Wohnkanton beteiligt sich an den Kosten. Damit die stationäre Behandlung vergütet wird, muss das Spital deshalb auf der Spitalliste des Wohnkantons oder eines anderen Kantons stehen. Die Kosten für eine Behandlung ausserhalb des Wohnkantons werden nur bis zu dem Betrag übernommen, welcher vom Wohnkanton als sogenannte „Referenzpauschale“ festgelegt worden ist.
Was bedeutet das für Sie? Bei einer geplanten Behandlung - und darum handelt es sich in Ihrem Fall - in einem Spital, das für die betreffende Krankheitsbehandlung nicht auf der Liste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist, können Zusatzkosten für Sie entstehen. Das geschieht dann, wenn die Entgiftung im gewählten Spital mehr kostet als in einem Listenspital Ihres Wohnkantons.
Kurz gesagt: um unangenehme finanzielle Überraschungen nach dem Spitalaufenthalt zu vermeiden empfehle ich Ihnen dringend, sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse oder beim Kantonsarzt zu erkundigen, welche Möglichkeiten Sie haben.
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