Ein Freund von mir möchte im Internet die Pro-Drug 1V-LSD bestellen. Da diese in Ländern wie Deutschland, Holland und Slovenien „legal“ (bzw. noch nicht verboten, da sehr neu auf dem Markt) ist. Was ist der Status zu dieser Pro-Drug in der Schweiz? Kann es zu Problemen mit der Polizei kommen, wenn er das macht? Er wird es sowieso bestellen, so wie ich Ihn kenne, aber falls er in ein paar Monaten ne Hausdurchsuchung kassiert, würde ich gerne im Voraus wissen mich eine Zeit lang fern zu halten.

SafeZone.ch hat diese Frage beantwortet:

1V-LSD ist ein Derivat von herkömmlichem LSD und fällt in die Gruppe der sogenannten Research-Chemicals bzw. neuen psychoaktiven Substanzen. Darunter versteht man zwei verschiedene Arten von chemischen, psychoaktiven Substanzen: Molekulare Abwandlungen von bereits vorhandenen, teilweise illegalen Substanzen oder Substanzen mit völlig neuen chemischen Strukturen.

Der Konsum von neuen psychoaktiven Substanzen birgt Gesundheitsrisiken: Es ist weitgehend unbekannt, wie sie wirken, wie sie zusammen mit anderen Substanzen wirken, wie giftig sie sind, wenn sie wiederholt eingenommen werden und ob sie abhängig machen.

Welche Substanzen in der Schweiz illegal sind, ist im Betäubungsmittelverzeichnis geregelt. Seit Dezember 2011 wurden 252 Einzelsubstanzen und 12 Gruppen (Derivate) in das Betäubungsmittelverzeichnis aufgenommen. Darunter fällt auch 1V-LSD. Der Schweizer Zoll darf psychoaktive Substanzen beschlagnahmen. Der Kauf von 1V-LSD in deutschen (oder anderen) Onlineshops gilt gemäss Art. 19 BetmG als Einfuhr von Betäubungsmitteln, weshalb das Vorhaben ihres Freundes definitiv zu Problemen mit der Polizei führen kann.


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