Mein Bruder will mit ein paar Leuten eine Geburtstagsparty auf seinem Gummiboot machen. Er feiert gern und immer mit viel Alkohol. Auf den Einwand, als Bootsführer liege nur für ihn ein Bier drin lachte er nur und sagte, diese 0.5-Promille sei doch schon wieder abgeschafft. Stimmt das?
SafeZone.ch hat diese Frage beantwortet:
In der Presse erschienen kürzlich mehrere Berichte über die Aufhebung der Promillegrenze für Gummiboot-Kapitäne. Wahrscheinlich hat Ihr Bruder das gelesen und gefolgert, das gelte ab sofort. Diese Schlussfolgerung wäre allerdings, wie Sie wohl vermuten, etwas voreilig. Was stimmt denn wirklich?
Für Lenker und Lenkerinnen von Sport- und Freizeitschiffen wurde anfangs 2014 die Grenze von 0.5 Promille eingeführt. Das entspricht dem Alkoholgrenzwert, der im Strassenverkehr gilt. Anfangs Mai hat der Bundesrat nun entschieden, diese Regelungen per 2020 wieder aufzuheben. Eine Begründung ist, die Einhaltung der Promillegrenze sei nur schwer kontrollierbar. Zudem sei eine Gefährdung bei kleinen Schiffen und Gummibooten mit Motor (kürzer als 2.5 Meter) sowie bei nicht motorisierten Fahrzeugen wie Paddel- und Ruderbooten, Kite- und Windsurfboards etc. (bis zu 4 Metern Länge) im Vergleich zu grossen, motorisierten Schiffen gering.
Heisst das nun, dass ab nächstem Jahr bei einer Schiffsparty ungehemmt gebechert und dann betrunken weitergefahren werden darf? Nein! Freizeitkapitäne unterstehen nach wie vor der gesetzlichen Vorgabe, ein Boot dürfe nur von fahrtüchtigen Personen gesteuert werden. Der Promillewert, ab wann jemand als fahrunfähig gilt wird in der Binnenschifffahrtsverordnung nächstes Jahr nicht mehr definiert sein. Doch wenn die Fahrfähigkeit wegen Alkoholkonsum beeinträchtigt ist, wird auch ab 2020 nicht erlaubt sein, ein Schiff zu führen.
Motorbootfahrerinnen und Segler, die einen moderaten Alkoholkonsum pflegen werden somit wenig zu befürchten haben, so lange kein Unfall geschieht. Diesen Sommer ist jedoch Vorsicht mit dem zweiten und dritten Glas Prosecco, dem nächsten Bier oder Drink geboten. Noch gilt die 0.5-Promillegrenze, und die ist relativ schnell erreicht. Und… ob jemand dieses oder nächstes Jahr eine Bootsparty durchführt - wer ein Fahrzeug führt, hat immer auch die Verantwortung für das Wohl der Mitfahrenden. Um niemanden zu gefährden sollte daher ganz abgesehen von geltenden Regelungen im angetrunkenen Zustand kein Boot gelenkt werden.
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