Mein Bruder will mit ein paar Leuten eine Geburtstagsparty auf seinem Gummiboot machen. Er feiert gern und immer mit viel Alkohol. Auf den Einwand, als Bootsführer liege nur für ihn ein Bier drin lachte er nur und sagte, diese 0.5-Promille sei doch schon wieder abgeschafft. Stimmt das?

SafeZone.ch hat diese Frage beantwortet:

In der Presse erschienen kürzlich mehrere Berichte über die Aufhebung der Promillegrenze für Gummiboot-Kapitäne. Wahrscheinlich hat Ihr Bruder das gelesen und gefolgert, das gelte ab sofort. Diese Schlussfolgerung wäre allerdings, wie Sie wohl vermuten, etwas voreilig. Was stimmt denn wirklich?

Für Lenker und Lenkerinnen von Sport- und Freizeitschiffen wurde anfangs 2014 die Grenze von 0.5 Promille eingeführt. Das entspricht dem Alkoholgrenzwert, der im Strassenverkehr gilt. Anfangs Mai hat der Bundesrat nun entschieden, diese Regelungen per 2020 wieder aufzuheben. Eine Begründung ist, die Einhaltung der Promillegrenze sei nur schwer kontrollierbar. Zudem sei eine Gefährdung bei kleinen Schiffen und Gummibooten mit Motor (kürzer als 2.5 Meter) sowie bei nicht motorisierten Fahrzeugen wie Paddel- und Ruderbooten, Kite- und Windsurfboards etc. (bis zu 4 Metern Länge) im Vergleich zu grossen, motorisierten Schiffen gering.

Heisst das nun, dass ab nächstem Jahr bei einer Schiffsparty ungehemmt gebechert und dann betrunken weitergefahren werden darf? Nein! Freizeitkapitäne unterstehen nach wie vor der gesetzlichen Vorgabe, ein Boot dürfe nur von fahrtüchtigen Personen gesteuert werden. Der Promillewert, ab wann jemand als fahrunfähig gilt wird in der Binnenschifffahrtsverordnung nächstes Jahr nicht mehr definiert sein. Doch wenn die Fahrfähigkeit wegen Alkoholkonsum beeinträchtigt ist, wird auch ab 2020 nicht erlaubt sein, ein Schiff zu führen.

Motorbootfahrerinnen und Segler, die einen moderaten Alkoholkonsum pflegen werden somit wenig zu befürchten haben, so lange kein Unfall geschieht. Diesen Sommer ist jedoch Vorsicht mit dem zweiten und dritten Glas Prosecco, dem nächsten Bier oder Drink geboten. Noch gilt die 0.5-Promillegrenze, und die ist relativ schnell erreicht. Und… ob jemand dieses oder nächstes Jahr eine Bootsparty durchführt - wer ein Fahrzeug führt, hat immer auch die Verantwortung für das Wohl der Mitfahrenden. Um niemanden zu gefährden sollte daher ganz abgesehen von geltenden Regelungen im angetrunkenen Zustand kein Boot gelenkt werden.


Fragen von Angehörigen

Mein bester Kumpel stürzt langsam ab… wie kann ich ihm helfen, damit er wieder der alte wird?

Meine Ehefrau trinkt. Sie hat eine Entgiftung gemacht, nun ist sie rückfällig geworden. Was soll ich tun? Ich weiss nicht mehr weiter.

Mein 22jähriges Göttikind lebt viele Kilometer entfernt im Ausland und hat mich vor einiger Zeit besucht. Wir pflegen ein herzliches und vertrauensvolles Verhältnis. Mein Göttikind habe ich wegen Corona viele Monate nicht gesehen. Beim Besuch fiel mir seine Gewichtsabnahme und sein extrem überschwängliches Auftreten auf. Ausserdem ging es mit bekannten Gleichaltrigen in den Ausgang, feierte bis zum nächsten Vormittag und kam Sturz betrunken heim und übergab sich zunächst. Mein Göttikind erzählte z.B. auch von Personen aus ihrem Bekanntenkreis daheim, die „harten“ Drogen konsumierten und verkauften. Wenige Wochen später besuchte ich mein Göttikind. Der Zustand war diesmal besorgniserregend: die Party am Vortag und die Arbeitswoche haben ihm so schwer zu schaffen gemacht, dass mein Göttikind völlig ausgelaugt, geschwächt und extrem müde war. Ich habe mein Göttikind noch nie so erlebt! Nun habe ich aber über ein Geschwisterteil meines Göttikindes erfahren, dass es wohl neben Cannabis auch Kokain konsumieren würde. Plötzlich sah ich die o.g. Zustände bei den 2 Treffen in einem anderen Licht. Das Geschwisterteil musste ich versprechen, die Eltern nicht zu kontaktieren. Denn es hat bereits Ärger von allen Seiten erhalten, als es den Verdacht gegenüber den Eltern und meinem Göttikind aussprach. Ich fragte bei den hiesigen Bekannten nach und sie bestätigten mir, dass mein Göttikind ihnen von seinem Kokainkonsum erzählte. Ich frag mich nun, was ich tun kann. Welche Möglichkeiten gibt es für nahestehende Bezugspersonen, bei Verdacht auf Drogenkonsum die Betroffenen darauf anzusprechen. Mein Göttikind hat es gegenüber ihrer Familie strikt abgestritten. Was kann ich tun? Muss ich auf dieser weiten Entfernung abwarten und aushalten, dass sich mein Verdacht erhärtet und mir die Hände gebunden sind? Normalerweise rede ich sehr offen und bin transparent mit ihm. Aber hier hab ich das Gefühl, dass ich auf Ärger und Ablehnung stosse, wenn ich meine Sorge anspreche. Um einen Tipp wäre ich sehr dankbar…

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